Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 28. September 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website triwork.at der JOBMAX GmbH (Marke TRIWORK Personalmanagement) und die darüber angebotenen Dienstleistungen: Stellensuche, Online-Bewerbung, Initiativbewerbung und Personalanfrage. Wir richten uns nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und der Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Wie wir Barrierefreiheit umsetzen

  • Alle Inhalte und Formulare sind mit der Tastatur bedienbar; Formularfelder sind beschriftet.
  • Überschriften, Listen und Links sind semantisch ausgezeichnet und für Screenreader verständlich.
  • Texte lassen sich auf 200 % vergrößern, die Seiten passen sich allen Bildschirmgrößen an.
  • Farben und Kontraste sind so gewählt, dass Texte gut lesbar sind.
  • Es gibt keine zeitlichen Begrenzungen bei Formularen und keine automatisch startenden Medien.
  • Neue Seiten prüfen wir automatisiert (axe-core, WCAG 2.1 AA) und zusätzlich händisch.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Bekannte Einschränkung: Der Infofolder als PDF ist noch nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet – alle Inhalte stehen aber auch auf der Seite „Für Unternehmen“ zur Verfügung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an office@triwork.at oder rufen Sie uns an (+43 664 454 06 06) – Sie können sich auch gerne telefonisch bewerben.

JOBMAX GmbH, Estermannstraße 6, 4020 Linz, Österreich

Durchsetzung und Beschwerde

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsgesetz wenden: Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, www.sozialministeriumservice.at.